Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen

Wir gestalten Lebensräume...
... dafür setzen wir uns mit Kraft und Kreativität ein.
Damit Raum und Leben ein Stück weit schöner werden.

Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen
Aktuelles







Tischler-Innung aus Altenkirchen und Neuwied informierten sich


Informationen in Hülle und Fülle – so könnte man die diesjährige gemeinsame Innungsversammlung der Tischler-Innungen aus den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied bezeichnen. Es fand eine Betriebsbesichtigung statt. Die Betriebe erhielten Infos über Digitalisierung – Handwerk 4.0, es wurden arbeits- sozialrechtliche und werkvertragliche Informationen an die Mitglieder weitergegeben.

Zu Beginn stand eine Betriebsbesichtigung auf der Agenda. Die Mitglieder trafen sich auf dem Betriebsgelände des Unternehmens Becker Holz- und Metallsysteme GmbH & Co. KG in Horhausen. Udo Schürg, zuständig für Kalkulation und CAD, CNC und EDV, führte die Kollegen durch das Unternehmen und berichtete über das Produktportfolio und die Produktionsabläufe innerhalb des Unternehmens. Auf Fragen der interessierten Mitglieder ging Schürg ein und beantwortete diese.

Nach einem Wechsel des Standortes von Horhausen nach Willroth konnte dann die Innungsversammlung beginnen. Die Obermeister Norbert Dinter (Neuwied) und Wolfgang Becker (Altenkirchen) gingen in ihren Geschäftsberichten auf die Situation im Tischlerhandwerk ein. Auch wurde auf die von den Innungen durchgeführten Veranstaltungen und Seminare des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.

Lars Pläsker und Niclas Reifenhäuser von der Felder-Group aus Lohmar gingen in ihrem Vortrag „Handwerk 4.0“ auf die Digitalisierung im Tischlerhandwerk ein. Von der David-Roentgen-Schule Neuwied stellten die Lehrer Daniel Enke und Ulrich Mandelkow ihr Lehr-Konzept vor und stellten die digitale Lernplattform „Moodle“ vor. Michael Braun, Geschäftsführer der Tischler-Innungen, berichtete über aktuelle arbeits- sozialrechtliche und werkvertragliche Themen.

Haushaltsplan und Jahresrechnung wurden einstimmig beschlossen und Vorstand sowie Geschäftsführung Entlastung erteilt. Neben der Beratung über weiterer Berufstandsfragen, konnten die Obermeister Becker und Dinter die Versammlung mit dem Dank an alle Kollegen schließen.



Aus Buchstützen werden Controlerhalter ? – Tischler im Einsatz

 
Digitalisierung auch im Tischlerhandwerk - der Begriff Handwerk kommt jedoch von Hand und werken. So vereinen die Auszubildenden der Mittelstufe mittels eines Kundenauftrags die Theorie mit der Praxis und digitales mit traditionellem Hand+werken. Denn nur wer die Tradition kennt kann auch neue Entwicklungen anstoßen.
Mit Elan und Eifer wurden in fünf Zeitstunden Controlerhalter aus heimischen Buchenholz mittels traditioneller Verbindungstechniken hergestellt. Dabei konnten einige Arbeitstechniken und auch ein paar Tipps und Tricks untereinander ausgetauscht werden.

Die BSHO21 nutzte diesen Tag abseits des Klassenraums und zeigte vollen Einsatz.



Neue Technische Regel für Holzstaub in Kraft

Für den Umgang mit Holzstaub am Arbeitsplatz gibt es erneuerte klare Vorgaben. Mit der Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt ist nun die neue Technische Regel für Gefahrstoffe Holzstaub (TRGS 553) am 12. Dezember 2022 in Kraft getreten. Zuvor war sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe verabschiedet worden, einem Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Nach 15 Jahren ist die TRGS 553 damit sowohl EU-konform aktualisiert als auch betriebsgerecht angepasst worden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen TRGS 553 findet ein mehr als zweijähriger aufwendiger Arbeitsprozess seinen erfolgreichen Abschluss. An der Neufassung der TRGS 553, die nun auch die 2017 erfolgte Ergänzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Karzinogenen und Mutagenen abdeckt, wirkten die Verbände der Holzindustrie sowie des Tischler- und Schreinerhandwerks maßgeblich mit. Zudem wurden Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an inzwischen erweiterte Vorgaben angeglichen. Die TRGS 553 gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben. So erfasst die Regelung die Pflichten auf Arbeitgeberseite, unter anderem im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Prävention. Im Endergebnis bleibt es auch nach der Neufassung für die betriebliche Praxis bei folgender zentraler Anforderung: Maschinen und Anlagen sind grundsätzlich so zu betreiben, dass ein Schichtmittelwert (Mittel einer Arbeitsschicht) von 2 mg/m³ eingehalten wird. Diese zentrale Anforderung besteht unabhängig von der Art des Holzstaubs. Dabei gilt, dass die Anforderung bei ordnungsgemäßer Nutzung von staubarmen Maschinen (Emissionen von weniger als 2 mg/m³) erfüllt wird.

"Der Fokus lag von Anfang an darauf, dass notwendig hohe Arbeitsschutzniveau mit der betrieblichen Praxis in Einklang zu bringen. Dabei hat uns vor allem die sehr vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern weitergeholfen", erklärt Markus Köster zur Arbeit in dem eigens dafür eingerichteten Arbeitskreis unter der Leitung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). "Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite haben in allen zentralen Fragen an einem Strang gezogen", resümiert Köster, der als Unternehmer des Tischler- und Schreinerhandwerks die Arbeitgeberseite im Vorstand der BGHM vertritt. Für den Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) erklärt deren Präsident Johannes Schwörer: "Mit der Neufassung der Technischen Regel wurde eine ausgewogene Lösung für hohe Arbeitsschutzstandards erreicht, die in der betrieblichen Praxis umsetzbar sind. Mit dem nun eingeschlagenen Weg sind wichtige Präventionsmaßnahmen und Praktikabilität gleichermaßen sichergestellt."

Zentraler Punkt Prävention
Summa summarum bestätigte das BMAS die Auffassung der Sozialpartner, dass die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber Hartholz- und Mischholzstäuben nur dann besteht, wenn der neu eingeführte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Hartholz in Höhe von 2 mg/m³ nicht eingehalten werden kann – bei Weichholz liegt der AGW für einatembaren Staub (E-Staub) bei 10 mg/m³. Bei Einhaltung der genannten Grenzwerte muss allerdings regelmäßig ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gemacht werden. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für sämtliche Hartholz verarbeitenden Betriebe unabhängig vom Expositionsniveau hätte schon daran scheitern können, dass es in Deutschland nicht annähernd genügend Arbeitsmediziner gibt, um einer solchen Vorgabe überhaupt nachkommen zu können.

Die Holzverbände richten nunmehr ihren Fokus auf die zeitnah anstehende Überarbeitung der DGUV Information 209-044 "Holzstaub". Darin ist die weitere Umsetzung der TRGS 553 in die betriebliche Praxis geregelt. "Eine Technische Regel für Gefahrstoffe kann die betriebliche Praxis nicht in allen Facetten widerspiegeln, was nun geschehen soll. Auch in diesen Novellierungsprozess wollen sich Verbände der Holzindustrie aktiv einbringen", kündigt Schwörer an. Für ihre Mitgliedsunternehmen haben die Verbände darüber hinaus eine kompakte Verbändeinfo erstellt, in der die wichtigsten Änderungen der neuen TRGS 553 kurz und knapp zusammengefasst sind. "Zusätzlich zu der Verbändeinfo werden wir auch auf die Betriebe zugehen, um die nicht immer leicht verständlichen Regeln für die Praxis anwendungssicher zu kommunizieren", sagen Markus Köster und Johannes Schwörer.

Download hier: file:///C:/Users/braun/Downloads/TRGS553_Verbaendeinfo.pdf

Berlin, 13. Dezember 2022

Quelle: Tischler-Schreiner.de





Energiepreisbremse – Welche Entlastungen sind zu erwarten?

Am 19. November ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) – die sogenannte "Dezemberhilfe" – in Kraft getreten. Ergänzend dazu hat am 16. Dezember die Gas- und Strompreisbremse abschließend auch den Bundesrat passiert und kann damit ab Januar 2023 wirken. Das sind die wichtigsten Punkte:


Erstattung im Dezember
Privaten Haushalten, kleinen und mittleren Betrieben mit Versorgertarif (Standardlastprofilen – SLP) sowie Verbrauchern mit registrierter Leistungsmessung (RLM), deren Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt, wird – auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022 – die Abschlagszahlung für Dezember 2022 einmalig erlassen. Per Sonderregelung wurden zusätzlich weitere Verbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch einbezogen, etwa Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungsstätten. Dabei entfällt – zunächst als vorläufige Maßnahme – die Pflicht der Kunden, im Dezember eine Abschlags- oder Vorauszahlung zu leisten. Ein präziser Abgleich mit dem ermittelten Entlastungsbetrag erfolgt dann über die nächste Rechnung.

Gaspreisbremse – Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 greift die Gas- und Wärmepreisbremse. Diese sieht für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde (9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme) vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen die aktuellen Marktpreise gelten. Die Preisbremse erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt die Entlastung rückwirkend im März 2023. Großverbraucher, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, sollen von Januar 2023 bis Ende April 2024 von einer Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs profitieren.

Da der im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz festgelegte Adressatenkreis auch denjenigen im EWPBG definiert, ist zudem von besonderer Bedeutung, was hier für das Handwerk erreicht werden konnte. Einbezogen werden nämlich auch "Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen sowie der Selbstverwaltung der Wirtschaft, die in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen oder des privaten Rechts, als eingetragener Verein oder als sonstige juristische Person des privaten Rechts organisiert sind – unabhängig davon, ob sie nach SLP oder mit RLM abgerechnet werden. Für Bildungseinrichtungen mit registrierter Leistungsmessung entfällt darüber hinaus die 1,5-Gigawattstunden-Schwelle.

Strompreisbremse – Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Die Strompreisbremse wirkt ab dem 1. Januar 2023 und soll die gestiegenen Strompreise bei Privathaushalten und Unternehmen abfedern. Für Betriebe unterhalb der Jahresverbrauchsschwelle von 30.000 Kilowattstunden wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen, zu denen auch die Umsatzsteuer gehört. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als monatliche Entlastung von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der von der Netzentnahmestelle für 2022 prognostizierten Jahresverbrauchsprognose geteilt durch zwölf.

Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden erhalten einen garantierten Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde, allerdings netto, also vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen, zu denen auch die Umsatzsteuer gehört. Die Strompreisbremse soll vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 gelten, jedoch werden die Entlastungsbeträge der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 erst rückwirkend im März 2023 angerechnet werden.

Dank intensiver Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium und unter Zuhilfenahme von Daten repräsentativer, betroffener Handwerksbetriebe konnte erreicht werden, dass die ursprünglich vorgesehene Jahresverbrauchsgrenze von 100.000 Kilowattstunden auf 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gesenkt wurde. Diese Bemessungsgrenze hilft, Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen zu verhindern, wie sie in größerem Maße bei höheren Schwellen auftreten würden.

Bewertung
In den beschlossenen Energiepreisbremsen für Gas und Strom konnten für das Handwerk wichtige Regelungen umgesetzt werden, wie etwa die betriebsgrößenunabhängige Anwendung der Energiepreisbremsen, indem nur Verbrauchsschwellen der Unterscheidung zwischen den jeweiligen Anwendungsfällen dienen, nicht aber, ob es sich um KMU im Sinne der EU-Definition handelt, die Senkung der Jahresverbrauchsschwelle für die Anwendung der "Gewerbestrombremse" für Betriebe von 100.000 Kilowattstunden auf 30.000 Kilowattstunden sowie die Wirkung der Energiepreisbremsen ab Januar 2023.

Die in der Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 6. Dezember 2022 vorgetragenen Kritik an der Wahl des Vergleichszeitraums – das Jahr 2021 war ein "Corona-Jahr", weshalb betroffene Betriebe ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten nach Möglichkeit gesenkt hatten – wurde insofern entsprochen, als dass in die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für das EWPBG und das StromPBG jeweils folgender Passus aufgenommen wurde:

"Der Deutsche Bundestag stellt weiterhin fest, […] dass bei der Ermittlung des Entlastungskontingents nach § 10 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und § 6 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse bei allen Letztverbrauchern, bei denen aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 in mehreren Regionen Deutschlands oder aufgrund staatlich angeordneter Auflagen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie die heranzuziehenden Jahresverbrauchsprognosen unplausibel niedrig angesetzt wurden, eine entsprechende Berücksichtigung dieses Sondereffekts bei der Jahresverbrauchsprognose die notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Entlastung der betroffenen Unternehmen korrekt bestimmt werden kann." Zur praktischen Umsetzung in Bezug auf die Anpassung der Jahresverbrauchsprognose werden die Verbände umgehend mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Gespräch suchen.

Da die Energiepreisbremsen für die Monate Januar und Februar 2023 (bis auf die Gaspreisbremse für Großverbraucher) erst rückwirkend im März 2023 wirken, könnte es bei einigen Handwerksbetrieben zu Liquiditätsproblemen kommen. Damit die betroffenen energieintensiven Betriebe die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Start der Gas- und Strompreisbremse überbrücken können, sollen Härtefallhilfen auf Ebene der Bundesländer greifen. Hierunter sollen auch Regelungen für energieintensive Betriebe fallen, welche andere Energieträger (zum Beispiel Öl und Holzpellets) nutzen. Auf Bundesebene wurden hierzu nur Regelungen für Haushalte beschlossen.

4. November 2022 (aktualisiert am 16. Dezember 2022)

Quelle: Tischler-Schreiner.de





Lehrzeit erfolgreich abgeschlossen – Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen ehrt Berufsnachwuchs

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde lud die Tischler-Innung des Kreises Altenkichen in die Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen ein um den in diesem Jahr erfolgreichen Abolventen der Sommer-Gesellenprüfung die wohlverdienten Prüfungszeugnisse zu überreichen.

Wolfgang Becker, Obermeister der Innung in seiner Laudatio „Das Prüfungszeugnis, das ihr gleich erhalten werdet, ist kein Geschenk. Dieses Zertifikat ist der Beweis dafür, dass ihr konsequent und diszipliniert auf dieses Ziel hingearbeitet habt.“ Becker weiter: „Was oft so leicht und mühelos aussieht, ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitung. Für unser Handwerk und das Handwerk allgemein, ist es heute von großer Bedeutung, gut ausgebildete junge Gesellinnen und Gesellen einstellen zu können.“

Auch Christoph Ambroziak, Lehrer der Berufsschule und als Mitglied des Prüfungsausschusses verantwortlich für die Durchführung der Gesellenprüfung, schloss sich diesen Glückwünschen an. Dabei erwähnte er nicht ohne Stolz, dass die Gesellenstücke auf sehr hohem Niveau gefertigt wurden.

Daran anschließend erfolgte die Verleihung der Gesellenbriefe. Der prüfungsbeste Absolvent Marcel Florin aus Ersfeld (Ausbildungsbetrieb Schreiner Tec Thomas Schneider GmbH,

Altenkirchen) erhielt zusätzlich ein Präsent für seine hervorragende Leistung.

Die erfolgreichen Auszubildenden der Gesellenprüfung 2022 der Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen (Ausbildungsbetriebe in Klammern):

Dennis Behner, Kirchen (Michael Behner, Tischlermeister, Kirchen); Fiona Dasbach, Steineroth (Davinci Haus GmbH & Co. KG, Elben); Leon Dicke, Schutzbach (Schreinerei Kober GmbH & Co. KG, Weitefeld); Marcel Florin, Ersfeld (Schreiner Tec Thomas Schneider GmbH, Altenkirchen); Jason Grossenbacher, Herdorf (Schreinerei Hassel GmbH & Co. KG, Neunkirchen); Merle Hasselbach, Michelbach (Möbelwerkstätte Gert Schumann GmbH, Altenkirchen); Linus Peter Michael Hofmacher, Freudenberg (Schreinerei Schneidermann-Jaeger GmbH, Alsdorf); Valentin Nassauer, Daaden (Uwe Knautz, Tischlermeister, Kirburg); Niklas Neubauer, Almersbach (Alexander Hermann, Tischlerei, Flammersfeld); Cedric Salomon, Freudenberg (Christoph Otterbach GmbH, Tischlerei, Niederfischbach); Julian-David Zerres, Roßbach (ADJOKO GmbH, Altenkirchen).





Neuwahlen standen auf der Agenda
Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen führte Innungsversammlung durch.

Anlässlich ihrer diesjährigen Innungsversammlung hatte die Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen nach Wissen eingeladen. Obermeister Wolfgang Becker freute sich, die Kollegen wieder einmal in Präsenz begrüßen zu können. Die Zeit der Pandemie war für die Gemeinschaftspflege innerhalb der Handwerksorganisation alles andere als rosig.
In seinem Geschäftsbericht ging Becker auf die momentane Situation im Tischlerhandwerk ein, richtete aber auch seinen Blick nach vorne. „Unser Handwerk wird gebraucht und die Kunden – sei es der Privatsektor, die öffentliche Hand oder die Industrie - schätzen die Leistungen.
Nach wie vor sind die Auftragsbücher gut gefüllt. Problematisch wird in nächsten Wochen und Monaten die Beschaffung von Material sein und die damit verbundenen Kosten. Hinzu kommen noch drastisch gestiegenen Energiekosten, mit denen unsere Betriebe zu kämpfen haben,“ so der Obermeister.
Daniel Petrat und Jochen Zerwas vom Versorgungswerk des Rhein-Westerwälder Handwerks berichteten über aktuelle Themen aus der Versicherungsbranche. Von Seiten der Innungsgeschäftsstelle referierte Michael Braun über die Themen „Bekämpfung Schwarzarbeit“ sowie „Widerrufsrecht bei Werkverträgen“.
In der anschließenden Wahlhandlung wurde Wolfgang Becker in seinem Amt als Obermeister bestätigt - ebenso Urs Bauer, der in der nächsten Legislaturperiode wieder als stellvertretender Obermeister fungiert. Neu im Reigen des Vorstandes ist Christian Leonhardt, der zum Lehrlingswart gewählt wurde.
Die Wahl der Beisitzer, bestehend aus Michael Boer, Oliver Brato, Gerold Hof und Roland Schmidt, machten den Vorstand damit komplett.
Im Anschluss an den offiziellen Teil hatten die Versammlungsteilnehmer noch ausreichend Gelegenheit, sich in geselliger Runde über allgemeine Themen zu unterhalten.



 

Holzbranche trifft Politik

 Der Rohstoff Holz darf keinesfalls durch Nutzungsverbote verknappt werden: Als Teil eines übergreifenden Bündnisses aus Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft hat Tischler Schreiner Deutschland in einem gemeinsamen Positionspapier die Potenziale der Wald- und Holznutzung für eine klimafreundliche, unabhängige und verlässliche Zukunft hervorgehoben. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur aktiven Waldbewirtschaftung und stärkeren Holzverwendung im "European Green Deal" und dem deutschen Klimaschutz-Sofortprogramm.

 Denn mit seiner nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der regionalen und modernen Holzbranche, so die Argumentation, verfüge Deutschland bereits über ein starkes Cluster, das nicht nur wirtschaftlich gut aufgestellt sei, sondern durch die Bereitstellung und Verarbeitung des nachwachsenden Rohstoffs zentrale Lösungen für die Zukunftsaufgaben bereithalte.

 Waldbewirtschaftung honorieren

Bereits heute stehen die Wald- und Holznutzung für Klimaschutz und wirtschaftliche Souveränität. Holz speichert Kohlenstoffdioxid sowohl im Wald als auch in langlebigen Holzprodukten. Dabei reduziert es die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und importierten Erzeugnissen. Um den Beitrag von Forst und Holz nicht zu gefährden, sondern weiter zu stärken, sind Anpassungen und Weichenstellungen in Deutschland und Europa notwendig. Dazu gehören an erster Stelle eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für die regionale Holzverwendung sowie den Aufbau und Erhalt klimastabiler Wälder. Diesen Beitrag gilt es zu würdigen, zum einen durch die Honorierung der Klimaschutzleistungen, zum anderen aber auch durch eine Erhöhung der Fördermittel zur Wiederbewaldung. Zudem sollten durch die Stärkung des Kleinprivatwaldes die Holzressourcen auf ganzer Fläche mobilisiert werden.

 "Die Verfügbarkeit von Holz ist für eine Bauwende hin zu nachhaltigem Wohnraum mitentscheidend." Martin Paukner, Hauptgeschäftsführer Tischler Schreiner Deutschland

 Keine Holzverknappung durch Nutzungsverbote

Gleichzeitig dürfen die Bemühungen aber nicht durch Nutzungsverbote konterkariert werden. So ist dringend eine Überarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie geboten, auch um die Bauwende hin zu nachhaltigem Wohnraum nicht zu gefährden. Zudem gilt es, den Kohlenstoffdioxid-Speicher in langlebigen Holzprodukten zu stärken. Eine Fokussierung auf die Waldsenke, insbesondere die Stilllegung bewirtschafteter Wälder, ist klimatechnisch mehr als fragwürdig und muss dringend überdacht werden. Für die langfristige Nutzung bestehender Potenziale hingegen sind sowohl die Vorbildfunktion bei öffentlichen Bau- und Sanierungsvorhaben durch eine Holzbauoffensive als auch eine Neuausrichtung der KfW-Förderprogramme auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit von größter Bedeutung. Dabei kann die gezielte Förderung für den stofflichen Einsatz von Laubholz sowie die Stärkung einer Kreislaufwirtschaft bis hin zur energetischen Nutzung von Holz maßgeblich zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen beitragen. Denn Holz ist in all seinen Anwendungsbereichen eine sichere und klimafreundliche Alternative zu fossilen und energieintensiven Materialien aus fernen Ländern.

 Berlin, 17. Mai 2022

 Quelle: tischler-schreiner.de

 

 

Kosten auf Rekordniveau

 Die steigenden Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs belasten die Wirtschaft massiv und stellen die noch junge Bundesregierung vor extreme Herausforderungen. Ein Verbändenetzwerk um Tischler Schreiner Deutschland fordert für den Fall einer staatlichen Rationierung vorhandener Gasvorräte – auch vor dem Hintergrund, dass alternative Energien derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen – einen besonderen Schutz für Branchen, die für die Energiewende relevant sind.

 Gut ein Drittel seines Öls importiert Deutschland derzeit aus Russland, beim Erdgas sind es sogar über 50 Prozent. Kurzum, unser Land ist abhängig von den Importen fossiler Energieträger, insbesondere von Lieferungen aus Russland – ein Zustand, der sich frühestens mittel-, aber keinesfalls kurzfristig lösen lässt. Was das für die Wirtschaft bedeutet, zeigt ein Beispiel, das auch das Tischler- und Schreinerhandwerk betrifft. So werden Fensterglas und Kunststofferzeugnisse in energieintensiven, in der Regel mit Erdgas befeuerten industriellen Großanlagen hergestellt. Eine Verteuerung dieser Produkte wegen massiv gestiegener Erdgaspreise trifft daher sowohl alle Unternehmen der Wertschöpfungskette als auch die Endverbraucher.

 TSD mittendrin

Seit Anfang März diskutiert nun die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, um Unternehmen und Verbraucher kurzfristig zu entlasten. Auch Tischler Schreiner Deutschland ist hierbei in verschiedenen Netzwerken beratend aktiv und kann bereits eine erste Bilanz ziehen. So sind die Anfang April von den Bundesministern Robert Habeck und Christian Lindner vorgestellten Maßnahmen wie der KfW Kostenzuschuss, der allerdings ausschließlich Unternehmen mit besonderen Energiepreissteigerungen hilft, durchaus sinnvoll. "Das reicht aber nicht aus", sagt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Umso wichtiger sei es, nötige weitere Entlastungen so auszugestalten, dass sie in der gesamten Wertschöpfungskette wirksam werden. "Nur so können unverhältnismäßige Preissteigerungen für unsere Betriebe und ihre Kunden vermieden werden." Zudem sei eine unbürokratische und schnelle Umsetzung dieser Maßnahmen essenziell.

 Sollte es zu einem Lieferstopp oder einem Embargo für Gaslieferungen aus Russland kommen und der Einsatz des vorhandenen Erdgases rationiert werden müssen, sind darüber hinaus weitere Punkte zu berücksichtigen. Zum einen tragen die Produkte aus dem Bereich der energiesparenden Gebäudehülle zur Energieversorgungssicherheit bei, und ihren Herstellern sollte eine entsprechende Priorität bei der Gasversorgung eingeräumt werden. Und zum anderen werden bestimmte Produktionsanlagen beim Herunterfahren regelrecht zerstört. So sind beispielsweise die Industrieanlagen zur Produktion von Glas technisch darauf angewiesen, ohne Unterbrechung "durchzulaufen". Werden sie abgeschaltet, sind Defekte im dreistelligen Millionenbereich zu befürchten. Zudem würde es Jahre dauern, diese Produktionsanlagen zu ersetzen. Ein solcher Rückschlag für die Glasindustrie hätte zwangsläufig Auswirkungen auf die gesamte Ausbaubranche und würde die energetischen Sanierungspläne im Gebäudesektor ad absurdum führen.

 "Vor allem Branchen, die für die Energiewende relevant sind, müssen bei der Gasversorgung Priorität haben." Martin Paukner, Hauptgeschäftsführer Tischler Schreiner Deutschland

 Tischler Schreiner Deutschland und 13 weitere Verbände und Interessenvertretungen der Bau- und Ausbaubranche haben sich Ende April mit einem gemeinsamen Papier an die Bundesregierung gewandt, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Bauprodukte aus Glas, Kunststoff, Mineralwolle und Keramik zu verdeutlichen und Lösungsvorschläge anzubieten.

Berlin, 5. Mai 2022

Quelle: tischler-schreiner.de

 

 

Schnellschuss

 Der am Montag von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck verkündete sofortige Förderstopp* für die KfW-Gebäudeeffizienzprogramme ist auf breites Unverständnis gestoßen. Schon jetzt werden Aufträge gestoppt oder bis zur Klärung der künftigen Förderung ausgesetzt, da Finanzierungen plötzlich in der Luft hängen.

 Zwar war die Einstellung für das sogenannte Effizienzhaus (EH) 55 im Neubau zum 31. Januar 2022 erwartet worden, aber der komplette Förderstopp – jetzt plötzlich sogar eine Woche früher – betrifft auch das EH40 im Neubau, das EH40 plus sowie die energetische Sanierung. "Klimapolitisch und wirtschaftlich ist das ein völlig falsches Signal", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Denn gerade der Gebäudesektor sei für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Außerdem bringe der Beschluss tausende Bauherren völlig unnötig in finanzielle Bedrängnis, weil nun plötzlich ein Teil des Finanzierungskonzeptes wegbreche. "Das kann ein riesiger Rattenschwanz werden mit Auswirkungen bis hin zu den ausführenden Betrieben im Tischler- und Schreinerhandwerk."

 Jetzt muss es schnell gehen

… und eine Übergangslösung gefunden werden, bis eine neue Fördersystematik gilt. "Bevor man etwas Bewährtes kappt, sorgt man doch für Ersatz. Es kann nicht sein, dass Bauherren und Betriebe allein gelassen und klimagerechtes Bauen ausgebremst werden", setzt Paukner nach und unterstreicht dies mit vier zentralen Forderungen:

      Alle laufenden Anträge sowohl für EH55 als auch für EH40 und energetische Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend bisheriger Förderprogrammatik weiterhin entschieden werden. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen.

    Sowohl für die EH40- als auch für die Sanierungsförderung nach aktueller Förderprogrammatik müssen Anträge weiterhin gestellt werden können.

    Die angekündigte Neujustierung der Bau- und Sanierungsförderung entsprechend den politischen Prioritäten der neuen Bundesregierung erlaubt keinen Zeitverzug und muss mit größter Zielstrebigkeit vorangebracht werden.

    Der Übergang von der bisherigen zur neuen Förderprogrammatik muss bruchfrei erfolgen.

Aus dem Bundeskabinett wurde inzwischen immerhin die Bereitschaft signalisiert, zeitnah die haushälterischen Vorkehrungen zu treffen, damit zumindest für die EH40- und die Sanierungsförderung sowohl offene als auch neue Anträge weiterbearbeitet beziehungsweise gestellt werden können. Davon unabhängig soll der Förderrahmen – also Inhalte und finanzielle Mittel – im Zuge der Diskussion um das Klimaschutz-Sofortprogramm umgestaltet werden. Dabei wird es voraussichtlich auch zu einem Abgleich zwischen der für dieses Jahr angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) kommen. Interessant wird dann die Frage sein, ob der Neubaubereich weiterhin im bisherigen Umfang gefördert wird oder Förderanteile an den Sanierungsbereich verliert.

Aktualisierung vom 2. Februar

Die Kritik hat offenbar Früchte getragen. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekanntgegeben, dass alle bereits gestellten Anträge nach den bisherigen Förderkriterien bearbeitet und beschieden werden. Der KfW zufolge betrifft das alle Anträge, die bis einschließlich 23. Januar eingegangen sind. Neue Anträge zur Effizienzhausklasse 55 können künftig nicht mehr gestellt werden. Auch die inhaltliche Neuausrichtung der Effizienzförderung für Neubauten (EH40) sowie für ganzheitliche Sanierungen bleibt weiterhin offen.

*Vom Förderstopp nicht betroffen sind Sanierungsmaßnahmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im Bereich der Gebäudehülle umsetzt. Das betrifft die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Installation von sommerlichem Wärmeschutz.

Berlin, 28. Januar 2022 (aktualisiert am 2. Februar 2022)

Quelle: tischler-schreiner.de

 




Was war denn in der Berufsschule in Betzdorf-Kirchen los?

Ein illustres Treiben zahlreicher Personen vor einer Lehrwerkstatt in der Berufsbildenden Schule Betzdorf-Kirchen – und das in Zeiten der Pandemie!

Die Personen stellten sich mit dem nötigen Abstand in eine Schlange, ließen sich registrieren, zeigten ihren Impfpass, respektive einen gütigen Corona-Antigentest und betraten auch schon die Lehrwerkstatt der Berufsschule. In dieser standen aus Holz produzierte hervorragend gefertigte Gesellenstücke des diesjährigen Ausbildungsjahrgangs im Kreis Altenkirchen. Zweifelsfrei konnte es sich hierbei nur um das Tischlerhandwerk handeln.

Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Die Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen führte ihre diesjährige Freisprechungsfeier durch, zu der Obermeister Wolfgang Becker, Altenkirchen, alle Teilnehmer willkommen hieß.

„Die Übergabe der Gesellenbriefe und Abschlusszeugnisse an die Junggesellen bildet den Abschluss der Ausbildung zum Tischler“, so Becker. Er appellierte an die Junghandwerker „die Lehrbücher nicht zu weit zur Seite zu schieben“, sondern von den vielseitigen Weiterbildungsangeboten, die es zweifelsfrei im Handwerk gibt, Gebrauch zu machen.

Sein Dank galt auch dem Gesellenprüfungsausschuss, der unter Berücksichtigung zahlreicher Vorschriften die Prüfung organisierte und durchführte, für die geleistete Arbeit.

 Aus den Händen von Lehrer Christoph Ambroziak von der Berufsbildenden Schule Betzdorf-Kirchen und Obermeister Becker erhielten die Absolventen ihre Gesellenbriefe. Prüfungsbester der diesjährigen Sommerprüfung wurde Moritz Jäger aus Wissen, Ausbildungsbetrieb Roland Schmidt, Tischlermeister, Birken-Honigsessen.

Sören Grupe aus Hennef (Ausbildungsbetrieb Möbelwerkstätte Gert Schumann GmbH, Altenkirchen) wurde für die „Gute Form 2021“ geehrt.





Ein Tag der Superlative


In einem außergewöhnlichen Jahr erringt ein einzigartiges Gesellenstück den Gesamtsieg in einer eindrucksvollen Talentschau des Tischler- und Schreinerhandwerks. Das lässt sich zwar kaum steigern, aber mit 23 multiplizieren. Denn exakt so viele einmalige Gesellenstücke standen beim Bundesgestaltungswettbewerb "Die Gute Form 2020" im Finale.

Für gut ein Drittel von ihnen hatte die heutige virtuelle Preisverleihung neben der Anerkennung einer ganzen Branche auch einen der begehrten Preise in petto. Ganz nach oben auf das Treppchen schaffte es Jonas Heise aus Nordrhein-Westfalen. Mit einer "hochästhetischen kinematischen Möbelskulptur, die in jeder Hinsicht herausragend ist", überzeugte er die Jury von seiner Abschlussarbeit. Heise, der bei Reichenberg & Weiss in Neukirchen-Vluyn ausgebildet wurde, darf sich als Gewinner des Bundesgestaltungswettbewerbs über ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie eine Profi-Handmaschine der Firma Festool freuen.

Weiter hier:

Quelle: tischler-schreiner.de





Maschinenrichtlinie: der handwerksgerechte Umgang


Wer im europäischen Wirtschaftsraum Maschinen oder unvollständige Maschinen auf den Markt bringt, unterliegt der sogenannten Maschinenrichtlinie, die ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung regelt.

Das betrifft auch Tischler und Schreiner und ihre Produkte, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft bedient werden wie zum Beispiel elektrisch betriebene Möbel. Denn grundsätzlich muss jeder Inverkehrbringer die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die Konstruktion und den Bau seines Produkts gemäß der Maschinenrichtlinie gewährleisten.

Tischler Schreiner Deutschland hat in einer gemeinsamen Aktion mit weiteren Verbänden einen Durchbruch erzielt und erreicht, dass im EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie die Begriffe "vollständige Maschine" (Kategorie 1) und "unvollständige Maschine" (Kategorie 2) eingeführt wurden.

Der große Vorteil für Tischler und Schreiner liegt nun darin, dass in der Kategorie 1 alle notwendigen Unterlagen und Prüfungen durch den Hersteller beziehungsweise Lieferanten des motorischen Antriebes erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Tischler und Schreiner erfüllen dann als Erzeuger des Gesamtprodukts bereits automatisch alle entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, wenn die Komponenten gemäß der Montageanleitung des Herstellers verbaut wurden. Im Klartext heißt das, wer weiterhin elektrisch betriebene Beschläge von namhaften Herstellern bestimmungsgemäß verbaut, ist auf der sicheren Seite. Denn neben der Klarstellung im Leitfaden konnte Tischler Schreiner Deutschland außerdem erreichen, dass ebendiese Hersteller von Beschlägen ihre elektronisch betriebenen Produkte als vollständige Maschine liefern. Anders sieht es aus, wenn solche Beschläge zweckentfremdet werden, also wenn zum Beispiel der elektrische Schiebetürbeschlag anderweitig verbaut wird und damit eine neue Funktion erhält.

Um die Umsetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie zu erleichtern, hat Tischler Schreiner Deutschland eine Handreichung erarbeitet, die für Mitgliedsbetriebe online verfügbar ist.

Weiter hier:

Quelle: tischler-schreiner.de





Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen führt Freisprechung durch

Auch wenn die Umstände in diesem Jahr einen feierlichen Rahmen nicht möglich machten, würdigte die Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen die Leitungen ihrer erfolgreichen Prüfungsabsolventen. Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene-Vorschriften wurden die Gesellenbriefe in der Berufsbildenden Schule Betzdorf-Kirchen, in Anwesenheit des Obermeisters Wolfgang Becker, Altenkirchen, und Mitglieder des Prüfungsausschusses, überreicht. Für besondere Leistungen wurden Felix Boll aus Kundert, (in Klammern Ausbildungsbetrieb Edgar Leonhardt, Tischlermeister, Scheuerfeld) und Georg Wiszniewsky, Wahlrod (Markus Löhr, Tischlermeister, Höchstenbach), geehrt.



Ein Beschluss mit wegweisendem Potenzial

Mit dem Mitte Mai im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verabschiedeten Positionspapier "Handwerk und Normung" übernimmt das Zentralorgan eine wichtige strategische Vermittlerrolle in der Normungsarbeit. Erklärtes Ziel ist es, Normen und Normungsprozesse stärker an den Bedürfnissen des Handwerks und der kleinen und mittleren Unternehmen auszurichten.

Tischler Schreiner Deutschland begrüßt diesen unverzichtbaren Schritt und erhofft sich daraus eine Signalwirkung an Politik und Wettbewerber. "Eine herausragende Stärke des Tischler- und Schreinerhandwerks ist die handwerkliche Produktion", erklärt TSD-Präsident Thomas Radermacher. "Sie beruht auf jahrhundertealter Erfahrung und Tradition. Sie ist deshalb wichtiger Bestandteil unserer kulturellen Identität", so der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige weiter. Diesen Erfahrungsschatz im Kontext moderner Entwicklungen zukunftssicher zu bewahren sei unter anderem eine Aufgabe sachgerechter Normungsarbeit.

Einer, der sich seit gut 20 Jahren mit dieser Herausforderung hauptberuflich befasst, ist Ralf Spiekers. Der diplomierte Holzingenieur weiß um die Bedeutung gewerkübergreifender Koordination. "Das Tischler- und Schreinerhandwerk ist mit seiner Produktionsbreite und -tiefe eine der vielseitigsten Branchen überhaupt." Die Regel- und Normendichte sei immens und ohne hohe fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung kaum zu beherrschen.

"Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Standards, die das Tischler- und Schreinerhandwerk zumindest indirekt betreffen. Genau hier liegt die Herausforderung", erläutert Spiekers. Bereits kleine Anpassungen könnten ungeprüft und unbesprochen verheerende Auswirkungen für die Branche haben. Die minimale Anpassung eines Grenzwerts – das zeige die Erfahrung – könne beispielsweise ganze Produktionsabläufe auf den Kopf stellen und selbst bestehende Maschinen von einem auf den anderen Tag zu "Edelschrott" deklarieren. "Wir reden von Betrieben im Jahr 2020. Da kommen auch bei kleineren Unternehmen schnell mehrere hunderttausend Euro zusammen", rechnet Technikexperte Spiekers vor.

Die frühzeitige Begleitung ist der Schlüssel
Die große Chance des ZDH-Beschlusses liege nun vor allem in den gestiegenen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, ergänzt Radermacher: "Wenn es um Wirtschaftsinteressen oder politische Mitsprache geht, spielt der ZDH ganz klar in der obersten Liga. Deshalb war es uns seit Langem ein Anliegen, dass dieser Einfluss auch in Normungsfragen geltend gemacht werden kann." Das Positionspapier ist nun ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Jetzt gelte es, die entsprechenden Strukturen aufzubauen. Die Ziele seien schließlich ehrgeizig gefasst. Bereits mit dem Papier wurden Vorschläge und Forderungen an die Bundesregierung, das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die Europäische Kommission formuliert – als Ausgangspunkt für den beginnenden Diskussionsprozess mit den verantwortlichen Institutionen. "Es wäre schon eine große Hilfe für uns Fachverbände, wenn der ZDH bei den gewerkübergreifenden Querschnittsnormen Einfluss gewinnt", schließt Normen-Experte Spiekers. Denn ob Nachhaltigkeitsnachweise, Arbeits- oder Umweltschutzthemen – in all diesen Bereichen seien eine frühzeitige übergeordnete fachliche Begleitung notwendig, um bei den späteren gewerkspezifischen Regelungen keine bösen Überraschungen zu erleben.

Berlin, 10. Juni 2020


Quelle: tischler-schreiner.de







Alles für die Gemeinschaft

Das Coronavirus und die daraus resultierenden Eindämmungsmaßnahmen haben dem Tischler- und Schreinerhandwerk einen herben Schlag versetzt. Ganze Branchenbereiche – wie Messe-, Hotel- oder Ladenbau sind komplett eingebrochen. Selbst Unternehmen, die von den ersten Einschränkungen wenig betroffen waren, werden die Folgen der aktuell schwachen Nachfrage zu spüren bekommen. TSD-Präsident Thomas Radermacher und TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner geben Einblicke, was die Verbände der Politik derzeit raten, damit die Wirtschaft so bald wie möglich wieder in Tritt kommt.

"Allen Widrigkeiten zum Trotz haben sich unsere Tischler- und Schreinerbetriebe tapfer geschlagen, sind auch bei vielfach herben finanziellen Einbußen kreativ und optimistisch geblieben und haben die guten Instrumente wie Kurzarbeit und Soforthilfen genutzt, um ihre und die Existenz ihrer Mitarbeiter zu sichern", erklärt TSD-Präsident Thomas Radermacher. "Jetzt brauchen wir Planungssicherheit, Stabilität und Investitionsanreize, um nach den Öffnungsschritten möglichst bald zur Normalität zurückzukehren." Erreichen lässt sich dieses Ziel über ein wirkungsvolles Konjunkturprogramm, "bei dem der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen an erster Stelle stehen", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner und hält daher auch ein Konjunkturpaket für Betriebe für unverzichtbar.

Zuallererst sollten damit technologieneutrale Investitionen gefördert werden. Kunden sollten selbst entscheiden können, für welche Anschaffungen sie ihren Zuschuss verwenden wollen: "Es gibt viele Möglichkeiten für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen, die insbesondere das Tischler- und Schreinerhandwerk, aber auch andere Branchen bieten, eine Kfz-Abwrackprämie wäre da nicht mein erster Gedanke“, beschreibt Paukner den Ansatz. Eine zentrale Rolle käme dabei auch den Kommunen und öffentlichen Auftraggebern zu. "Verständlicherweise sind die Menschen verunsichert und dadurch nur wenig investitionsfreudig", führt Paukner weiter aus. Deshalb seien gerade jetzt öffentliche Aufträge umso wichtiger. Sie böten nicht nur ein Stück weit Normalität, sondern auch Modernisierung und ökologischen Fortschritt, was die deutschen Klimaschutzziele betrifft.

Keinesfalls dürften die Betriebe in dieser empfindlichen Phase durch zusätzliche Belastungen ausgebremst werden. Wenn uns die Krise eines gelehrt habe, schließt Radermacher an, dann doch dies: "Plötzlich gingen behördliche Entscheidungen schnell und unbürokratisch." Wenn also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiedererlangt werden soll, dann könne das nur geschehen, wenn die öffentliche Verwaltung voll arbeitsfähig sei und regulatorische Belastungen auf ein Mindestmaß reduziert würden.

Unverzichtbar
Weiterhin angewiesen sind Handwerksunternehmen auf liquiditätssichernde Maßnahmen. "Insbesondere Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern haben von den Soforthilfen bislang kaum profitieren können", stellt Paukner klar. Doch gerade diesen wichtigen Sektor des Mittelstandes gelte es besonders zu schützen, ergänzt Radermacher: "Er wird schließlich das Rückgrat auf dem Weg zur wirtschaftlichen Stabilität in Deutschland sein." Allein die Qualifizierungs- und Ausbildungslast, die in diesem Bereich geschultert werde, sei enorm. Dennoch passiere zur Stabilisierung der Ausbildungs- und Bildungsstrukturen derzeit zu wenig. Vor allem den zahlreichen kleinen und mittleren Betrieben als Arbeitgeber und damit bedeutenden regionalen Wirtschaftsfaktoren werde dies nicht gerecht.

Jeder tut, was er kann
Die Innungsorganisation des Tischler- und Schreinerhandwerks setzt in der schwierigen Zeit der Coronakrise neben der politischen Beratung vor allem auf maximale Hilfe der Gemeinschaft. So arbeiten seit Monaten zahlreiche Berater daran, alle das Tischler- und Schreinerhandwerk betreffenden wichtigen Themen und Hilfestellungen in einer eigens dafür geschaffenen Online-Übersicht fortlaufend zu aktualisieren. "Alles, was die Betriebe jetzt wissen müssen, ist dort zusammengefasst, ausgewertet und aufbereitet worden", erläutert Radermacher. "Ein immenser Kraftakt unserer Gemeinschaft, der aber nötig ist, damit sich unsere Betriebe voll und ganz aufs eigene Unternehmen konzentrieren können."

Berlin, 2. Juni 2020

Quelle: tischler-schreiner.de















Steuerboni eingeführt

Klimafreundliche Sanierungen von Gebäuden sollen stärker gefördert werden: Über die Änderung des Einkommensteuer­gesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen.

Über die Änderung des Einkommensteuergesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen. Dazu wurde im vergangenen Dezember das Einkommen­steuergesetz um den Paragrafen "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" ergänzt. Dieser Titel ist durchaus wörtlich zu nehmen. Gefördert werden demnach nur Einzelmaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr, wenn die betreffenden Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Das schließt auch Eigentumswohnungen mit ein. Für Tischler und Schreiner sowie deren Kunden ist dabei vor allem die Erneuerung von Fenstern und Außentüren interessant.

Folgende Eckpunkte gilt es zu berücksichtigen:

  • Das begünstigte Gebäude muss älter als zehn Jahre sein.
  • Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden.
  • Die Absetzbarkeit von der Steuerschuld beträgt drei Jahre.
  • Die tarifliche Einkommensteuer kann auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro gemindert werden, entsprechend der Staffelung:
    1. Jahr 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro),
    2. Jahr 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro),
    3. Jahr 6 Prozent (bis zu 12.000 Euro).
  • Als Beginn gilt bei Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, zu dem ein Bauantrag gestellt wurde. Ansonsten reicht die Kenntnisnahme der zuständigen Behörde; für sonstige nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Baubeginns ausschlaggebend.
  • Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen – zum Beispiel sowohl für die Erneuerung der Fenster als auch der Heizungsanlage – an einem förderfähigen Objekt beansprucht werden.

Förderfähig ist zukünftig auch die Baubegleitung durch Energieberater, die für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) zugelassen sind, sowie für solche Berater, die nach Paragraf 21 EnEV ausstellungsberechtigt sind. Die tarifliche Einkommensteuer reduziert sich dabei um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater. Hervorzuheben ist außerdem, dass eine Steuer­ermäßigung nur möglich ist, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen durch­geführt wurden. Als Fachunternehmen gelten nur Gewerke, die in der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) aufgelistet sind. Das trifft für Tischler und Schreiner bereits zu!

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Der Steuerpflichtige hat für die Aufwendungen eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.
  • Die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers ist erfolgt.
  • Es werden Maßnahmen nur dann gefördert, wenn sie durch das entsprechende in der ESanMV aufgeführte Fachgewerk ausgeführt wurden.
  • Die jeweilige Maßnahme darf nicht gleichzeitig mit dem Handwerkerbonus, KfW- oder BAFA-Mitteln gefördert werden (Ausschluss von Doppelförderung).

Quelle: Tischler Schreiner Deutschland

 




DIE GUTE FORM 2019

Wolf Weingarten ist bester Nachwuchs-Tischler von Rheinland-Pfalz

Der junge Mann aus Rheinhessen überzeugte mit seinem GesellenstückTête-À-Tête-Bank“ die Fachjury und gewann so den begehrten Nachwuchspreis des Landesinnungsverbandes Tischlerrheinland-pfalz. Im kommenden Jahr wird er gemeinsam mit dem zweitplatzierten Max Rahm Rheinland-Pfalz beim Bundesentscheid von DIE GUTE FORM vertreten. Die Siegerehrung fand am Freitag, den 11. Oktober 2019, im Forum Mittelrhein in Koblenz statt.

Der jährlich stattfindende Wettbewerb DIE GUTE FORM richtet sich an junge Tischlerinnen und Tischler, die ihre Gesellenprüfungen erfolgreich absolviert haben. Jede Tischler-Innung aus Rheinland-Pfalz hatte im Vorfeld die Möglichkeit, bis zu drei Gesellenstücke für den Landesentscheid DIE GUTE FORM zu nominieren – so kamen 2019 insgesamt 32 Teilnehmer zusammen. In einer Vorauswahl wählte die Wettbewerbsjury dann die 14 Finalstücke aus, die anschließend im Rahmen einer hochwertigen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Sieger werden dann bei der feierlichen Ausstellungseröffnung bekannt gegeben und ausgezeichnet. Die beiden Erstplatzierten des Landesentscheids erhalten zudem die Möglichkeit, ihr Bundesland beim folgenden Bundesentscheid von DIE GUTE FORM zu präsentieren, der 2020 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München stattfinden wird.

In diesem Jahr belegte Wolf Weingarten (Ausbildungsbetrieb: Antike Möbel Metzner, Mainz) mit seinem Gesellenstück „Tête-À-Tête-Bank“ den ersten Platz. Zweiter wurde Max Rahm, der einen modernen Sekretär entworfen hatte (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Rahm, Mehlingen). Den dritten Platz belegte Till Heine mit seinem Schreibtisch (Ausbildungsbetrieb: Rainer Schmidt Bau- u. Möbelschreinerei, Wirges). Von der Jury belobigt wurden außerdem der „Stumme Diener“ von Elena Viandt (Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Scholz, Zornheim) sowie der „Schreibtisch – klassisch und modern“ von Tim Schwob (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Dietrich, Tiefenbach).

Für den ersten Platz gibt es 500 Euro Preisgeld, für den zweiten Platz 350 Euro und für den dritten Platz 200 Euro. Außerdem werden die beiden gesonderten Belobigungen mit jeweils 50 Euro prämiert.

Die dreiköpfige Jury, bestehend aus Brigitte Steffen, Professorin für Textildesign/ Material- und Surface-Design an der Hochschule Reutlingen, Johannes Niestrath vom Möbel und Ausbau Magazin dds und Karin Bille, Formgebungsberaterin von der Beratungsstelle der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, zeigte sich begeistert vom Gesellenstück des Gewinners: „Die Retrospektive auf Gestellmöbel der 1950er- und 1960er-Jahre liegt derzeit voll im Trend und wurde von Wolf Weingarten durch die wechselseitige Sitzposition und den scharf gezeichneten Korpus zwischen den beiden Polsterelementen humorvoll durchbrochen. Die Anmutung des Sitzmöbels wird außerdem von der herausragenden Verarbeitungsqualität mit organisch geformten Übergängen unterstützt.“

Alle Exponate des Wettbewerbs sind Teil der öffentlichen Ausstellung „DIE GUTE FORM – Schreiner gestalten ihr Gesellenstück“ im Forum Mittelrhein in Koblenz und können dort noch bis zum 31. Oktober 2019 besichtigt werden.

Über DIE GUTE FORM

DIE GUTE FORM ist ein Wettbewerb für Nachwuchs-Tischler, der in Rheinland-Pfalz jedes Jahr vom Landesinnungsverband Tischlerrheinland-pfalz ausgerichtet wird. Der Fokus liegt dabei auf der Formgebung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich im Handwerk wieder vermehrt mit den Thema Design auseinandergesetzt wird. Gleichzeitig soll der Wettbewerb die gestalterischen und kreativen Fähigkeiten des Tischlerhandwerks in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Teilnehmen können alle jungen Tischlerinnen und Tischler mit ihren Gesellenstücken, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung maximal 25 Jahre alt sind und deren Ausbildungsbetriebe Mitglieder von Tischlerrheinland-pfalz sind.

Weitere Informationen unter www.leben-raum-gestaltung.de.

Hier geht es zur Bildergalerie

 







BerufsschülerInnen bauen sich ihre CNC-Fräsen selbst

„Wenn 3D-Druck auf CNC-Technik trifft, wird es spannend“, dachten sich acht angehende Holzmechaniker und TischlerInnen der Klasse BS HO 17 an der BBS Betzdorf-Kirchen und nahmen das Angebot einer Arbeitsgemeinschaft zum Bau von CNC-Fräsen mit 3D-gedruckten Teilen wahr.

Zusammen mit ihren Lehrern Thomas Staß und Thomas Bredenbröker setzen die Auszubildenden gegenwärtig das Konzept „Mostly Printed CNC“ um. Hierbei bestehen die Führungen der Maschine aus Edelstahl-Rohren, während alle weiteren benötigten Teile aus Kunststoff gedruckt werden. Dieses Verfahren führt zwar nicht zu einer Fräse in Industriequalität, reicht aber dennoch ohne Weiteres dazu aus, Sperrholz und Aluminium in Zehntel-Millimeter-Genauigkeit zu bearbeiten. Zudem ist der Bau einer solchen Fräse mit den Mitteln einer Auszubildendenvergütung realisierbar.

Das Projekt selbst kam eher zufällig zu Stande. Thomas Bredenbröker hatte seiner Klasse davon erzählt, dass er gerade dabei ist, für eine CNC-Fräse Teile auf seinem 3D-Drucker (für die Experten: ein Prusa i3 Mk3) zu drucken. Daraufhin fragte einer seiner Schüler, ob es möglich sei, auch für ihn Teile mit zu drucken. Jetzt wurden auch weitere Schülerinnen und Schüler hellhörig und wenige Wochen später war die neue AG auf freiwilliger Basis geboren. Seitdem treffen sich die Hobbybastler regelmäßig nach Unterrichtsende und lassen in Summe acht neue CNC-Fräsen entstehen, von denen eine sogar am Ende der Schule zu Gute kommt.

 Aber wie gingen sie dabei vor?

Zunächst einmal mussten sie satte sechs Kilometer Kunststoff-Faden zu 43 verschiedenen Teilen pro Fräse verarbeiten. Diese Teile wurden anschließend verschraubt und teilweise mit Rollenlagern für die Führungen versehen. Dabei ist feinfühliges und genaues Arbeiten enorm wichtig, wird jedoch am Ende mit einem exakten Lauf der Fräse belohnt. Den Antrieb dafür besorgen fünf Schrittmotoren, die über ein Arduino-Bord angesteuert werden.

Trotz der Tatsache, dass die verfügbare Zeit der Arbeitsgruppe wie im Flug vergeht, ist die erste Fräse fast schon zum Verkabeln bereit. Einige ganz ehrgeizige Projektteilnehmer haben sich sogar das Ziel gesetzt, ihre Fräse noch vor Beginn der Sommerferien in Betrieb zu nehmen. Ob dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, werden wir in einem Abschlussbericht auflösen.

Unbestritten ist aber jetzt schon, dass die TeilnehmerInnen am Ende des Projektes nicht nur eine eigene CNC-Fräse besitzen, sondern auch viel über den Aufbau und die Bedienung einer derartigen Maschine gelernt haben. Des Weiteren können mit Hilfe des im Unterricht erlernten CAD-Programms „Vectorworks“ alle Werkstücke konstruiert und danach gleich auf der Fräse hergestellt werden.







 

Erster Praxistag der Tischler an der BBS

 Wenn ein Hocker nicht nur ein lehnenloses Sitzmöbelstück ist, sondern auch die Verbindung von Theorie, Praxis und ganzheitlicher Kompetenzförderung, dann muss diese Funktionserweiterung einen Grund haben.

Diesen hatte sie durch die Premiere des Praxistages für die angehenden Tischler an der BBS Betzdorf-Kirchen. Die Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen hatte im September des vergangenen Jahres zu einer Sondersitzung eingeladen, in der ein gemeinsamer Austausch zur Optimierung der Tischler-Ausbildung im Fokus stand. Neben Obermeister Wolfgang Becker waren u. a. noch zahlreiche weitere Innungsvertreter verschiedener Ausbildungsbetriebe sowie die in diesem Segment unterrichtenden Lehrer der BBS Betzdorf-Kirchen Thomas Staß, Thomas Bredenbröker und Christoph Ambroziak zur Innungsversammlung gekommen. Letztgenannter versetzte sich bei der Frage nach Verbesserung noch einmal selbst in die Situation der Auszubildenden und fragte sich, was ihm damals in seiner Ausbildung zusätzlich zum bestehenden Angebot geholfen hätte. Projektorientiertes und selbstständiges Arbeiten an konkreten Kundenaufträgen unter Prüfungsbedingungen lauteten die ersten Ideen für einen Praxistag und bildeten die Grundlage weiterer Planungen.

Bereits Ende Februar sollte das Vorhaben an der BBS dann schon umgesetzt werden. Lernfeldübergreifend stellten die Auszubildenden des zweiten Lehrjahres ihr Können unter Beweis. So entstanden mittels handwerklicher und maschineller Verbindungen die erwähnten Hocker. „Es wurde mehrere Stunden zielstrebig und konzentriert an den jeweiligen Werkstücken gearbeitet“, beschrieb Christoph Ambroziak seine Beobachtungen während des Tages. „Ich bin froh, dass die Tischler-Innung des Kreises dieses Vorhaben unterstützt. Die Durchführung solcher Praxistage stellen Höhepunkte der Ausbildung dar, auf die man hinarbeiten kann. Wir möchten diese Tage jedem Jahrgang im Laufe der Lehre zweimal ermöglichen“, ergänzte der Studienrat.

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ihrerseits waren überrascht, wie schnell die Stunden an diesem Tage verflogen. „Warum fängt der schon an zu sägen, während ich noch zeichne?“, fragte sich der ein oder andere Azubi und bemerkte somit gleichzeitig, wie wichtig Organisation und Zeitmanagement ist. Am Ende waren sich alle angehenden Tischler einig, dass die Installation eines solchen Praxistages in das Programm der Ausbildung sehr sinnvoll sei. Vor allem der Austausch über die unterschiedlichen Wege zum Ziel „Hocker“ erschien ihnen dabei außerordentlich ertragreich.

 






 

Tischler-Innungen führten gemeinsame Versammlung durch

Interessante Vorträge und Fachthemen sowie konstruktive Diskussionen standen im Mittelpunkt der diesjährigen, gemeinsamen Innungsversammlung der Tischler-Innungen aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, die in der Aula der David-Roentgen-Schule Neuwied stattfand. Obermeister Norbert Dinter (Innung Neuwied) begrüßte die Mitglieder auch im Namen seiner Kollegen im Amt, Wolfgang Becker (Innung Altenkirchen) und Siegfried Schmidt (Innung Westerwaldkreis) und dankte für das Erscheinen. Den Grußworten schloss sich auch Markus Wunsch, stellvertretender Schulleiter der David-Roentgen-Schule Neuwied, an.

Internet – Fluch und Segen

Sozial Media, Internetshopping, Wissensportal etc. Die Bandbreite des Nutzens und der vielfältigen Möglichkeiten des Internets ist überwältigend. Die Zahlen sprechen für sich –nahezu 90 % der deutschen Bevölkerung nutzt das Internet. Dass damit verbunden auch kriminelle Handlungen einhergehen, ist sicherlich auch vielen Internetnutzern bekannt. Auswirkungen der Internetkriminalität und wie man sich davor schützen kann, war Thema von Hauptkommissar Thomas Budday von der Polizeiinspektion Koblenz, Zentrale Prävention. Budday ging in seinem Vortrag auf wesentlichen Bereiche wie Identitätsdiebstahl (Phishing), Datendiebstahl durch Social Engineering, Digitale Erpressung oder gar die Infizierung des vom Anwender genutzten Computers ein.

 Auch das Thema Ausbildung wurde sehr umfangreich erörtert und besprochen. Zu Beginn stellte Jürgen Stein von der Handwerkskammer Koblenz die Maßnahme „Ausbildungsabbrüche vermeiden“ vor. Mathias Hermann und Udo Anders vom Prüfungsausschuss der Innung Neuwied, stellten das „Hamburger Modell“ vor. Im Anschluss standen die Referenten den Versammlungsteilnehmern für weitere Fragen zur Verfügung.  Bevor Dinter die Innungsversammlung mit dem Dank an alle Teilnehmer schloss, erfolgte die einstimmige Abstimmung über Jahresrechnung und Haushaltsplan.





 

Fenster- und Türen-Recycling: Ein großer Dienst für die Umwelt

Das Thema Recycling gehört heute in Sachen Umweltschutz nicht nur zum guten Ton, sondern stellt auch eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen dar. Das gilt auch für Fenster und Türen: Weggeworfen wird hier am Ende der Nutzungszeit so gut wie nichts, denn jeder Bestandteil ist wertvoll und kann nach einer entsprechenden Aufarbeitung wiederverwertet werden.

Fenster und Türen bestehen aus den unterschiedlichsten, angesichts endlicher Ressourcen sehr wertvollen Materialien: Aus Kunststoff, Holz und Metall und natürlich aus Glas. Alle diese Stoffe lassen sich auf die eine oder andere Art recyceln. Kunststoff wird zum Beispiel in einem geschlossenen Wertstoffkreislauf in mehreren Schritten auf Millimetergröße zerkleinert, nahezu vollautomatisch sortiert, gereinigt und aufbereitet. Das Endprodukt ist ein sortenreines und hochwertiges Kunststoff-Granulat, das für neue Fenster und Türen und auch für Bauprofile verwendet werden kann.

Einen anderen Weg geht das Holz alter Holz- und Holz-/Metallfenster: Das Naturmaterial ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein CO2-neutraler Energieträger, der in modernen Biomasse-Heizkraftwerken zur effizienten Energieerzeugung eingesetzt werden kann. Holz macht etwa zwei Drittel des Fensters aus, das Recycling erfolgt durch spezialisierte Altholz-Verwertungsunternehmen. Es wird geschätzt, dass die so genannten End-of-Life-Holztüren und -fenster in Deutschland zumeist der Verbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt werden.

Metallteile wie Rahmen oder Beschläge werden zerkleinert, sortiert, gereinigt und eingeschmolzen. Aus dem so wiedergewonnenen Rohstoff entstehen dann neue Fenster- und Türenbestandteile sowie Bauprofile. Dabei geht Aluminium – wie Kunststoff auch – den Weg des geschlossenen Wertstoffkreislaufes. So werden wiederverwertbare Bauteile eingesammelt, aufbereitet und dem Schmelzbetrieb wieder zugeführt, um neue Fensterprofile herzustellen. Dafür wird das Alt-Aluminium geschreddert und von Fremdmaterialien getrennt. Danach wird es in Schmelzwerken eingeschmolzen und zu Pressbolzen gegossen, die von hervorragender stofflicher Qualität sind. Und auch das Glas geht nicht verloren: Daraus entstehen neue Fenstergläser oder Glasbauteile, die ebenfalls im Hausbau Verwendung finden. Man sieht also: Verschwendet wird im Fenster- und Türenbau nichts. Selbst nach Jahrzehnten des Gebrauchs finden die vielen Bestandteile eine neue Bestimmung und schonen so die ohnehin knappen Ressourcen der Erde.

Quelle:  tischler-schreiner.de

 





Das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Für welche Handwerksbetriebe gilt das neue Verpackungsgesetz? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.

Weitere Infos hier:

Quelle:  zdh.de

 






Freisprechungsfeier der Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen

Großer Andrang herrschte bei der Freisprechungsfeier der Tischler-Innung des Kreises Altenkirchen. Verbunden mit einer Ausstellung der Gesellenstücke hatte die Innung traditionell in die Sparkasse Westerwald-Sieg nach Altenkirchen eingeladen. Viele interessierte Besucher konnte Obermeister Wolfgang Becker zur Feierstunde begrüßen. „Die Übergabe der Gesellenbriefe und Abschlusszeugnisse an die Junggesellen bildet den Abschluss der Ausbildung zum Tischler“, so Becker. Sein Dank galt daher dem Gesellenprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit und das ehrenamtliche Engagement.

Diesen Glückwünschen schlossen sich Michael Bug, Vorstand der Sparkasse Westerwald-Sieg an. Als interessantes Highlight konnte der Obermeister Gert Schumann von der Möbelwerkstätte Schumann, Altenkirchen, und seine Mitarbeiterin Nicole Rex begrüßen. Schumann stellte seinen Betrieb vor und berichtete, dass sein Unternehmen schon mehrmals seinen Mitarbeitern die Möglichkeiten zur Teilnahme an Auslandspraktika ermöglicht hat. So auch Nicole Rex, die sich diese Gelegenheit nicht nehmen ließ. In einem überaus interessanten Vortrag berichtete Sie über ihre eigenen Erfahrungen und Erlebnisse anlässlich eines Praktikums in Finnland.

Im Anschluss daran erhielten die Junghandwerker ihre Gesellenbriefe. Für besondere Leistungen bei der diesjährigen Gesellenprüfung wurde Constantin Rülke, Daaden (Ausbildungsbetrieb Uwe Knautz, Tischlermeister, Kirburg) von der Innung ausgezeichnet. Für die Erstellung seines Gesellenstücks wurde er auch vom Prüfungsausschuss für die „Gute Form 2017“ vorgeschlagen und kann sich nun auf Landesebene qualifizieren.

Bilderarchiv siehe hier:




Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Bundesverband Holz und Kunststoff
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Schreiner Rheinland-Pfalz- Landesinnungverband für das Tischlerhandwerk